Widerrufsbelehrung
Informationen zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts
Wir informieren Sie über Ihre gesetzlichen Rechte sowie die Bedingungen und Fristen für einen Widerruf.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (WEKEYS IMMOBILIEN GmbH, Schillerstraße 9, 99625 Kölleda, Tel.: 0361 3494790, Fax.: 0361 - 34947979, info@wekeys.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Leistung des Maklers während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er an
den Makler einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber
den Makler von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Dies
kann dazu führen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum
Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Hat der Makler abhängig von seinen vertraglichen Pflichten also bereits eine
vollständige Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht, so hat der Auftraggeber die vereinbarte Provisionshöhe zu
zahlen. Für den Fall, dass der Makler zwar keine vollständige Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht hat, hat er
im Fall der vertraglichen Vereinbarung von Aufwendungsersatzansprüchen, Anspruch auf Ersatz der ihm bis zur
Widerrufserklärung entstandenen und von ihm nachweisbaren Aufwendungen.
Fragen zum Widerruf?
Wir stehen Ihnen jederzeit für Auskünfte zur Verfügung.